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Der Verein  

Ihr Kostenträger lehnt die Versorgung mit einem Hilfsmittel ab oder trifft einfach keine Entscheidung?

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung - schildern Sie uns den Fall. Wir beraten Sie über das weitere Vorgehen und ermöglichen, soweit erforderlich, die Einschaltung eines Rechtsanwalts. Voraussetzungen für die Finanzierung des Rechtsanwalts:
 

Leistungen einer möglichen Rechtsschutzversicherung haben gegenüber den Leistungen des Vereins Vorrang. Der Verein will Betroffene und Kostenträger bei der rechtlichen Entscheidungsfindung unterstützen, insbesondere durch: